Die ANGELL Akademie ist ein gemeinnütziger freier Träger staatlich anerkannter Schulen. Unsere Schulen werden zum Teil nach §18 des Privatschulgesetzes finanziert. Diese Förderung deckt die Kosten für Unterricht und Kernzeitbetreuung nur teilweise. Zur Durchführung des ordnungsgemäßen Unterrichts und des besonderen schulischen und außerschulischen Angebots wird ein Elternbeitrag erhoben.
Es ist das erklärte Ziel unserer Schule, kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Familie vom Schulbesuch auszuschließen, eine Sonderung nach Besitzverhältnissen findet nicht statt.

Übrigens: Auch bei uns gilt die Lehrmittelfreiheit. Schulbücher werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

Kaufmännische BKs

Einmalige Verwaltungskosten 150,- EUR
Monatlicher Elternbeitrag 1. Jahr 275,- EUR
Monatlicher Elternbeitrag 2. Jahr 295,- EUR
Prüfungsgebühr 2. Jahr 100,- EUR

BK Sozialpädagogik

Das BK Sozialpädagogik ist, als Bestandteil der Erzieher*innen-Ausbildung schulgeldfrei. Das 1. Jahr an der Fachschule für Sozialpädagogik ist ebenfalls schulgeldfrei, das 2. Jahr ab Schuljahr 2024/25, das Berufspraktikumsjahr ab Schuljahr 2025/26. Es fallen lediglich die einmaligen Verwaltungskosten von 150,- Euro und ggf. die monatlichen Gebühren von 20 EUR für den optionalen Zusatzunterricht für die Fachhochschulreife an.

Die monatlichen Elternbeiträge sind ganzjährig vom 01. August bis zum 31. Juli zu entrichten.

Ermäßigungen

Für Kinder mit ein oder mehreren Geschwistern an einer Schule der ANGELL Akademie reduziert sich der monatliche Elternbeitrag um 50%.

Schüler*innen können auch eine finanzielle Förderung nach den Richtlinien des BAföG beantragen. Die Bewilligung richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie.

Die ANGELL Akademie bietet an, den Elternbeitrag mittels schriftlichen Antrags auf 5 % des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommens zu reduzieren. 

Das Nettoeinkommen entspricht dabei der Summe aller Einkünfte (aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen, aus Renten) zuzüglich erhaltener Unterhaltsleistungen und Kindergeld, abzüglich Einkommenssteuern (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), Sozialversicherungsbeiträgen (KV, PV, AV, RV), gewährte Unterhaltszahlungen.

Der Nachweis über die Höhe des Einkommens ist für jedes Schuljahr zu erbringen. Hierbei sind beide Elternteile zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht im selben Haushalt leben.

Bei Fragen bezüglich einer möglichen Reduktion der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Alle Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2024/25.

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