Die ANGELL Akademie ist ein gemeinnütziger freier Träger staatlich anerkannter Schulen. Unsere Schulen werden zum Teil nach §18 des Privatschulgesetzes finanziert. Diese Förderung deckt die Kosten nur teilweise. Zur Durchführung des ordnungsgemäßen Unterrichts und des besonderen schulischen und außerschulischen Angebots wird ein Elternbeitrag erhoben.
Es ist das erklärte Ziel unserer Schule, kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Familie vom Schulbesuch auszuschließen, eine Sonderung nach Besitzverhältnissen findet nicht statt.
Übrigens: Auch bei uns gilt die Lehrmittelfreiheit. Schulbücher werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
6-jähriges WG/SGG/TG
Monatlicher Elternbeitrag
Einmalige Verwaltungskosten | 150,- EUR |
Klasse 8-11 (inkl. 2. Fremdsprache) | 325,- EUR |
Klasse 12-13 | 350,- EUR |
2. Fremdsprache Klasse 12-13 | 30,- EUR |
2. freiwilliges Ergänzungsfach | 20,- EUR |
Wahlfach | 20,- EUR |
3-jähriges WG/SGG/TG
Monatlicher Elternbeitrag
Einmalige Verwaltungskosten | 150,- Euro |
Klasse 11 (inkl. Wahlpflichtfach) | 325,- EUR |
Klasse 12-13 | 350,- EUR |
2. Fremdsprache | 30,- EUR |
2. freiwilliges Ergänzungsfach | 20,- EUR |
Wahlfach | 20,- EUR |
Die monatlichen Elternbeiträge sind ganzjährig vom 1. August bis zum 31. Juli zu entrichten.
Ermäßigungen
Für Kinder mit ein oder mehreren Geschwistern an einer Schule der ANGELL Akademie reduziert sich der monatliche Elternbeitrag um 50%.
Schüler*innen können auch eine finanzielle Förderung nach den Richtlinien des BAföG beantragen. Die Bewilligung richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie.
Die ANGELL Akademie bietet an, den Elternbeitrag mittels schriftlichen Antrags auf 5 % des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommens zu reduzieren.
Das Nettoeinkommen entspricht dabei der Summe aller Einkünfte (aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen, aus Renten) zuzüglich erhaltener Unterhaltsleistungen und Kindergeld, abzüglich Einkommenssteuern (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), Sozialversicherungsbeiträgen (KV, PV, AV, RV), gewährte Unterhaltszahlungen.
Der Nachweis über die Höhe des Einkommens ist für jedes Schuljahr zu erbringen. Hierbei sind beide Elternteile zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht im selben Haushalt leben.
Bei Fragen bezüglich einer möglichen Reduktion der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns unter
Alle Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2024/25.